Brunn am Gebirge · Baden bei Wien
Pickerl & § 57a Überprüfung
Das Pickerl ist in Österreich Pflicht, bei car.acho ist es unkompliziert erledigt. Als eingetragene Kfz-Prüfstelle führen wir die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG für PKW und leichte LKW bis 3,5 Tonnen selbst durch, für alle Marken.
Ist Ihr Fahrzeug in Ordnung, bekommen Sie die neue Plakette direkt bei uns. Zeigt die Prüfung Mängel, erklären wir Ihnen genau, was zu tun ist. Als Meisterwerkstatt können wir die Reparatur gleich im Haus übernehmen, ohne zweiten Weg.

Leistungsumfang
Das ist enthalten
- Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG für PKW und leichte LKW bis 3,5 t
- Prüfung von Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Reifen und Karosserie
- Kontrolle von Abgasverhalten und Sicherheitseinrichtungen
- Ausstellung der Begutachtungsplakette direkt vor Ort
- Verständliche Erklärung aller festgestellten Mängel
- Mängelbehebung in der eigenen Meisterwerkstatt, wenn Sie das möchten
Für PKW und leichte LKW bis 3,5 Tonnen, alle Marken, nach Herstellervorgaben.
Ablauf
So läuft es ab
- 01
Termin vereinbaren
Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Anfrage. Wir finden einen Termin, der zu Ihrem Pickerl-Monat passt.
- 02
Fahrzeug bringen
Kommen Sie mit Fahrzeug und Zulassungsschein zu uns nach Brunn am Gebirge oder Baden bei Wien.
- 03
Begutachtung
Wir prüfen Ihr Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorgaben und halten das Ergebnis im Gutachten fest.
- 04
Plakette oder Reparatur
Ohne schwere Mängel bekommen Sie die Plakette sofort. Sonst erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.
Warum car.acho
Markenqualität. Ohne Markenpreis.
car.acho mietet sich im traditionellen Markenautohaus ein und nutzt dessen gesamte Infrastruktur. Die teuren Aufwände einer Markenwerkstatt entfallen damit zum Großteil. Das spüren Sie am Preis, nicht an der Qualität.
Prüfstelle und Werkstatt in einem
Begutachtung und Reparatur aus einer Hand, ohne zusätzliche Wege.
Alle Marken
Wir prüfen PKW und leichte LKW bis 3,5 Tonnen jeder Marke.
Faire Preise
Mängel beheben wir mit identen Teilen vom Hersteller, zu transparenten Preisen.
Zwei Standorte in NÖ
§ 57a Überprüfung (Pickerl) in Brunn am Gebirge und Baden
Ihren Termin für § 57a Überprüfung (Pickerl) bekommen Sie in unserer Werkstatt in Brunn am Gebirge oder in Baden bei Wien.
Brunn am Gebirge
car.acho GmbHLeopold Gattringer-Straße 70
2345 Brunn am Gebirge
+43 (0) 664 400 46 90
Mo–Do 7:30–18:00 Uhr, Fr 7:30–16:00 Uhr
Baden bei Wien
car.acho GmbHGewerbestraße 33
2500 Baden
+43 (0) 664 400 46 90
Mo–Do 7:30–18:00 Uhr, Fr 7:30–16:00 Uhr
Häufige Fragen
Fragen zu § 57a Überprüfung (Pickerl)
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir antworten schnell und unkompliziert.
Frage stellenWo kann ich in Brunn am Gebirge mein Pickerl machen lassen?
Bei car.acho in der Leopold Gattringer-Straße 70 in 2345 Brunn am Gebirge. Als eingetragene Kfz-Prüfstelle machen wir die § 57a Überprüfung für PKW und leichte LKW bis 3,5 Tonnen aller Marken. Einen Termin bekommen Sie unter +43 (0) 664 400 46 90.
Kann ich das Pickerl auch in Baden bei Wien machen lassen?
Ja. In unserer Werkstatt in der Gewerbestraße 33 in 2500 Baden führen wir die § 57a Überprüfung ebenfalls durch. Sie wählen einfach den Standort, der für Sie besser liegt.
Was muss ich zur Pickerl-Überprüfung mitbringen?
Ihr Fahrzeug und den Zulassungsschein. Wenn Sie ein Serviceheft haben, nehmen Sie es gerne mit, das hilft uns bei der Einschätzung.
Wie lange darf ich nach dem Pickerl-Monat noch fahren?
Nach dem gelochten Monat haben Sie noch vier Monate Zeit für die Begutachtung. Danach ist das Fahren ohne gültige Plakette nicht erlaubt und kann bestraft werden. Am besten lassen Sie das Pickerl rechtzeitig machen.
Was passiert, wenn bei der Überprüfung Mängel gefunden werden?
Leichte Mängel werden im Gutachten vermerkt, die Plakette bekommen Sie trotzdem. Bei schweren Mängeln gibt es die Plakette erst, wenn sie behoben sind. Als Meisterwerkstatt können wir die Reparatur gleich übernehmen.
Wie lange dauert die § 57a Überprüfung?
Das hängt vom Fahrzeug und vom Ergebnis ab. Den Zeitrahmen sagen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung, damit Sie gut planen können.
Prüfen Sie auch Kleintransporter und leichte LKW?
Ja, neben PKW begutachten wir auch leichte LKW und Transporter bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.
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